Trinity Tax – Steuerberater in München

Erbschaft, Schenkung & Testamentsvollstreckung

Sicher planen, gestalten und übertragen - Vermögen sichern

Planung und steuerliche Gestaltung von Vermögensübertragungen

Die richtige steuerliche und rechtliche Gestaltung entscheidet darüber, wie viel von Ihrem Vermögen erhalten bleibt. Wir begleiten Sie durch alle Schritte der Vermögensübertragung – von der frühzeitigen Planung über die Nutzung steuerlicher Freibeträge bis zur professionellen Testamentsvollstreckung.

Unsere zentralen Leistungen

Steuerliche und rechtliche Planung von Erbschaften & Schenkungen

  • Analyse von Vermögenswerten und Optimierung steuerlicher Belastungen
  • Nutzung von Freibeträgen bei Schenkungen und Erbschaften
  • Gestaltung von vorweggenommener Erbfolge und individueller Vermögensverteilung

Testamentsvollstreckung

  • Erstellung eines vollständigen Nachlassverzeichnisses
  • Verwaltung und Sicherung des Nachlasses
  • Umsetzung testamentarischer Anweisungen (Auszahlung von Vermächtnissen, Übertragung von Vermögen)
  • Unterstützung bei der Erbschaftsteuererklärung und fristgerechte Abgabe
  • Konfliktprävention zwischen Erben

Häufig gefragt

Wann ist eine Schenkung, wann ein Testament am sinnvollsten?

Der Vorteil von Schenkungen ist die potentiell mehrfache Nutzung der steuerlichen Freibeträge zwischen nahen Angehörigen, sowie die Möglichkeit insbesondere Immobilien unter Berücksichtigung von Nießbrauch und Wohnrechten auf die Nachkommen zu übertragen. Schenkungen bedeuten aber gleichzeitig einen zumindest teilweisen Verlust der Eigentümer über die eigenen Vermögenswerte. Testamente sind immer empfehlenswert, denn ohne Testament entsteht bei mehreren Erben/in immer eine Erbengemeinschaft, die zivilrechtliche als auch steuerliche Nachteile mit sich bringt.

Wann fällt eine Schenkung nicht mehr in die Erbmasse?

Schenkungen, die länger als zehn Jahre zurückliegen, werden in der Regel nicht mehr auf die Erbmasse angerechnet. Innerhalb der 10-Jahres-Frist werden sie jedoch berücksichtigt.

Was ist die Kernaufgabe eines Testamentsvollstreckers?

Der Kerngedanke eines Testamentsvollstreckers ist die Durchsetzung des letzten Willen des Erblassers/Erblasserin und Streitigkeiten auf Ebene der Erben/innen. Er ist zur Sicherung des Vermögens verpflichtet und stellt den Vermögensübergang im Sinne des Testaments sicher.