Trinity Tax – Steuerberater in München

Forschungszulage

Forschungszulage

Innovation steuerlich fördern

Finanzielle Unterstützung für Ihre Forschungsprojekte

Mit Trinity Tax sichern Sie sich die staatliche Forschungszulage und steigern die Liquidität für Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Wir begleiten Sie von der Prüfung bis zur erfolgreichen Beantragung – schnell, zuverlässig und rechtssicher.

Unsere Leistungen bei der Forschungszulage

Förderfähigkeit prüfen

  • Analyse Ihrer Projekte auf Förderfähigkeit nach Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung
  • Prüfung der Kostenarten: Personal, Auftragsforschung, Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern

Antragstellung & Bescheinigung

  • Erstellung und Einreichung des Antrags bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
  • Rückwirkende Beantragung bis zu 4 Jahre und Absicherung zukünftiger Projekte bis zu 3 Jahre im Voraus

Optimierung der Förderhöhe

  • Maximierung der Förderquote (25 % auf Eigenleistungen, 35 % für KMU, 15 % für Auftragsforschung)
  • Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben wie De-minimis-Regel und KMU-Bonus

Ihr Mehrwert:

  • Liquidität:    Finanzielle Mittel für Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte
  • Rechtssicherheit:    Keine Risiken bei Antragstellung und Förderabrechnung
  • Innovation:    Stärkung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch gezielte Förderung
  • Maximale Förderung:    Förderbetrag bis 2,5 Mio. € (KMU bis 3,5 Mio. €) pro Jahr

Rechtliche Aspekte und Anforderungen

  • Bescheinigung: Förderfähigkeit durch die BSFZ bestätigen lassen
  • Verrechnung: Zulage als Steuergutschrift über Einkommen- oder Körperschaftsteuer
  • Förderquote: Auftragsforschung max. 70 % der Kosten
  • Unternehmensstatus: KMU und Start-ups unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig

Häufige Fragen zur Forschungszulage

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine staatliche steuerliche Förderung für Unternehmen in Deutschland, die eigene Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) durchführen. Sie unterstützt sowohl kleine als auch große Unternehmen, unabhängig von Gewinn oder Steuerlast. Gefördert werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Ziel ist es, Innovationen zu stärken und Investitionen in FuE zu erleichtern.

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die FuE-Tätigkeiten durchführen – von Start-ups über KMU bis zu großen Konzernen. Die Rechtsform spielt dabei keine Rolle. Auch Unternehmen, die aktuell keinen Gewinn erwirtschaften, können die Zulage nutzen. Voraussetzung ist, dass die Projekte die Kriterien für förderfähige Forschung erfüllen.

Wie hoch ist die Forschungszulage?

  • Der Fördersatz beträgt aktuell 25 % der Personalkosten für Eigenleistungen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen erhöhten Satz von 35 %. Auftragsforschung wird mit 15 % gefördert, bzw. 70 % der externen Kosten. Die maximal förderfähige Bemessungsgrundlage liegt derzeit bei 10 Millionen Euro pro Jahr, entsprechend einem maximalen Förderbetrag von 2,5 Mio. € (3,5 Mio. € für KMU).

Welche Änderungen gibt es 2025 bei der Forschungszulage?

Ab 2025 steigen der förderfähige Stundensatz für Einzelunternehmer von 40 € auf 70 €. Der Anteil für Auftragsforschung wird auf 70 % angehoben. KMU können einen um 10 Prozentpunkte erhöhten Fördersatz von 35 % beantragen. Zudem können Abschreibungen auf Sachinvestitionen berücksichtigt werden, und die Zulage ist bereits während des Jahres über das Steuer-Vorauszahlungsverfahren auszahlbar.