Trinity Tax – Steuerberater in München

Jahresabschluss

Jahresabschluss

Klarheit, Sicherheit, strategische Weitsicht

Der Jahresabschluss als Grundlage für fundierte Entscheidungen

Mit dem Jahresabschluss schaffen Sie Transparenz über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens.
Trinity Tax unterstützt Sie dabei, Ihre Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ergänzende Berichte präzise und gesetzeskonform zu erstellen – damit Sie Ihre Zahlen verstehen, nutzen und strategisch einsetzen können.

Unsere Leistungen im Jahresabschluss:

Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

  • Vollständige Erstellung nach Handels- und Steuerrecht (HGB, EStG)
  • Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen zur korrekten Periodenzuordnung
  • Erstellung steuerlicher Überleitungsrechnungen

Anhang & Lagebericht

  • Erstellung des Anhangs mit erläuternden Angaben zu Bilanz und GuV
  • Lagebericht zur wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des Unternehmens
  • Pflichtprüfung und Offenlegung nach Unternehmensgröße

Analyse & Beratung zum Jahresabschluss

  • Erläuterung der Ergebnisse und betriebswirtschaftlichen Kennzahlen
  • Vergleich mit Vorjahren zur Entwicklungserkennung
  • Handlungsempfehlungen zur steuerlichen und finanziellen Optimierung

Ihr Mehrwert:

  • Rechtssicherheit: Einhaltung aller handels- und steuerrechtlichen Vorgaben
  • Transparenz: Klare Darstellung von Vermögen, Schulden und Erfolgen
  • Strategische Planung: Grundlage für Investitions- und Finanzierungsentscheidungen
  • Zeitersparnis: Entlastung durch professionelle Erstellung und Einreichung
  • Verlässlichkeit: Fristgerechte und revisionssichere Ergebnisse

Rechtliche Aspekte und Anforderungen

  • Pflicht zur Erstellung: Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) sowie viele Personengesellschaften (OHG, KG) müssen einen Jahresabschluss erstellen.
  • Freiwillige Erstellung: Für Einzelunternehmer oder Freiberufler sinnvoll zur besseren Finanzübersicht.
  • Fristen: Der Jahresabschluss muss innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende erstellt werden (bei kleinen Kapitalgesellschaften spätestens nach 12 Monaten).
  • Bestandteile: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang und Lagebericht.

Häufige Fragen zur Jahresabschluss

Was versteht man unter dem Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres und gibt Auskunft über die finanzielle Lage und den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Er besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die die Vermögenswerte, Schulden sowie Erträge und Aufwendungen gegenüberstellen. So erhalten sowohl interne als auch externe Interessengruppen eine transparente Übersicht über die Geschäftsentwicklung.

Was gehört alles zu einem Jahresabschluss?

Ein Jahresabschluss umfasst mehrere Bestandteile, die zusammen die finanzielle Lage eines Unternehmens darstellen. Dazu gehören die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang. Bei bestimmten Unternehmensgrößen ist außerdem ein Lagebericht verpflichtend, der die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens erläutert.

Wann muss man den Jahresabschluss machen?

Der Jahresabschluss muss in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt werden. Für kleinere Kapitalgesellschaften kann sich diese Frist auf bis zu zwölf Monate verlängern. Die rechtzeitige Erstellung stellt sicher, dass steuerliche Pflichten erfüllt und unternehmerische Entscheidungen auf aktuellen Zahlen basieren.

Ist ein Jahresabschluss Pflicht?

Ja, für Kapitalgesellschaften sowie größere Personengesellschaften besteht eine gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses. Kleinunternehmer und Freiberufler sind in der Regel nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, sondern können stattdessen eine einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen.